Tauchsport-Tauglichkeitsuntersuchung

Grunduntersuchung:

Folgende ärztliche Leistungen im Rahmen einer Untersuchung der medizinischen Tauglichkeit zum Sporttauchen werden als obligat angesehen: allgemeine und spezielle tauchmedizinische Anamnese sowie Untersuchung des ganzen Körpers mit besonderer neurologischer Untersuchung sowie Spiegelung des Trommelfells.

Folgende technisch-apparative Leistungen werden ebenfalls als obligat angesehen: Aufzeichnung eines EKGs in Ruhe sowie Durchführung einer Spirometrie mit Aufzeichnung der Fluss-/Volumenkurve.

 

Für Tauchkandidaten ab dem 40. Lebensjahr wird die Durchführung einer Ergometrie mit Messung von Blutdruck und EKG unter Belastung empfohlen.

Die Abrechnung dieser privatärztlichen Leistung erfolgt nach den Vorgaben der GOÄ, wir bieten hier die Berechnung nach dem 1,5fachen Satz an. (Anmerkung:  Privatärztliche Leistungen werden in der Regel nach dem 2,3fachen Satz abgerechnet.) Download Bescheinigung.

 

Ziffer Beschreibung 1,5fach (EUR)

1

Beratung, auch mittels Fernsprecher

6,99

8

Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation

22,74

70

Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung

3,45

605

Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden

21,16

605a

Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation

12,24

651

Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe auch gegebenenfalls nach Belastung mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)

22,12

 

 

 

652

Elektrokardiographische Untersuchung unter fortschreibender Registrierung (mindestens 9 Ableitungen) in Ruhe und bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung (Ergometrie) gegebenenfalls auch Belastungsänderung

38,91

 

 Kosten 88,70 EUR zzgl ggfs Ergometrie, dann 127,61 (einfacher Satz 85 EU)